Mitmachbestimmungen
Teilnahmebedingungen für den Malenter Haus- & Hofflohmarkt am Sonntag, 22. August 2027.
§ 1 Veranstalter & Geltung
Veranstalter ist das im Impressum genannte Organisationsteam des Malenter Haus- & Hofflohmarkts. Diese Mitmachbestimmungen gelten für alle Personen, die sich mit einem Grundstück, Hof, Vorgarten oder einer Einfahrt zum Flohmarkt anmelden („Teilnehmer:innen").
§ 2 Idee & Teilnahmeberechtigung
Der Haus- & Hofflohmarkt ist ein gemeinschaftliches Dorfevent. Es darf grundsätzlich jede:r mitmachen, der/die ein Grundstück, einen Hof, eine Einfahrt oder einen Vorgarten in Bad Malente-Gremsmühlen und Umgebung nutzen darf. Die Teilnahme ist Privatpersonen vorbehalten.
Ein eigener Flohmarkt auf dem eigenen Grundstück ist jederzeit kostenfrei möglich – mit der Anmeldung wirst du Teil des gemeinsam beworbenen Events.
§ 3 Anmeldung & Vertragsschluss
Die Anmeldung erfolgt online über flohmarkt-malente.de/anmeldung. Mit dem Absenden des Formulars und der Zahlung der Teilnahmegebühr kommt ein verbindlicher Teilnahmevertrag zustande. Die Bestätigung erhältst du per E-Mail.
§ 4 Teilnahmegebühr
Die Gebühr beträgt 10 € pro Grundstück – unabhängig von der Anzahl der Stände oder Verkäufer:innen auf dem Grundstück. Sie deckt anteilig:
- Organisation und Koordination des Events
- Werbung (Druck, Plakatierung, Zeitungsartikel, Social Media)
- Aufnahme in die Online-Karte und – bei rechtzeitiger Anmeldung – in die Printübersicht
- Akquise zusätzlicher Parkmöglichkeiten
- Zusätzliche WC-Wagen für Besucher:innen
- 1× kostenfreies A4-Plakat pro angemeldetem Grundstück
Die Gebühr ist mit der Anmeldung fällig und grundsätzlich nicht erstattungsfähig (siehe § 12).
§ 5 Was darf verkauft werden
Erlaubt ist ausschließlich der Verkauf von privaten, gebrauchten Gegenständen.
Nicht erlaubt sind insbesondere:
- Neuware und gewerblicher Verkauf jeder Art
- Waffen, Munition, Pyrotechnik
- Jugendgefährdende, gewaltverherrlichende oder verfassungsfeindliche Artikel
- Lebende Tiere
- Verderbliche Lebensmittel ohne entsprechende Genehmigung
- Ausschank/Verkauf von Alkohol ohne erforderliche Erlaubnis
- Artikel, deren Verkauf gesetzlich verboten ist
§ 6 Standfläche, Aufbau & Wege
Der Verkauf findet ausschließlich auf dem eigenen Grundstück oder mit ausdrücklicher Erlaubnis des Eigentümers statt. Geh- und Radwege, Einfahrten der Nachbarn sowie Rettungs- und Feuerwehrzufahrten dürfen nicht blockiert werden. Anweisungen von Polizei, Feuerwehr und Veranstalter ist Folge zu leisten.
§ 7 Veranstaltungszeit
Verkaufszeit ist Sonntag, 22. August 2027, von 11:00 bis 16:00 Uhr. Aufbau ab den frühen Morgenstunden, Abbau bis spätestens 18:00 Uhr. Bitte hinterlasse den Bereich rund um deinen Stand sauber.
§ 8 Ordnung, Sicherheit & Müll
Jede:r Teilnehmer:in ist für den eigenen Stand, die Sicherheit der Besucher:innen (Stolperfallen, Standfestigkeit der Tische o. ä.) sowie die Sauberkeit der Fläche verantwortlich. Müll – inklusive nicht verkaufter Ware – ist nach Veranstaltungsende mitzunehmen oder ordnungsgemäß zu entsorgen.
§ 9 Haftung
Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr. Der Veranstalter haftet nicht für Diebstahl, Verlust oder Beschädigung der angebotenen Waren sowie nicht für Personen- oder Sachschäden zwischen Teilnehmer:innen und Besucher:innen. Eine eigene Haftpflichtversicherung wird empfohlen.
Die Haftung des Veranstalters für Schäden ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt; ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
§ 10 Steuern & Gewerbe
Private Gelegenheitsverkäufe von gebrauchten Gegenständen sind in der Regel kein Gewerbe. Für die Einhaltung steuer- und gewerberechtlicher Vorschriften sind die Teilnehmer:innen selbst verantwortlich.
§ 11 Bild- & Tonaufnahmen
Während der Veranstaltung können Foto- und Videoaufnahmen für die Berichterstattung sowie die Bewerbung künftiger Flohmärkte entstehen. Solltest du nicht aufgenommen werden wollen, weise das Foto-Team bitte vor Ort darauf hin oder melde dich vorab per E-Mail.
§ 12 Datenschutz
Hinweise zur Verarbeitung deiner Anmeldedaten findest du in der Datenschutzerklärung.
§ 13 Rücktritt, Stornierung & Wetter
Die Teilnahmegebühr ist grundsätzlich nicht erstattungsfähig, da die Mittel überwiegend vorab für Werbung, Druck und Infrastruktur eingesetzt werden.
Muss der Veranstalter das Event aus wichtigem Grund absagen (z. B. behördliche Anordnung, Unwetterwarnung), werden alle Teilnehmer:innen per E-Mail informiert. Über eine anteilige Rückerstattung oder Übertragung auf einen Ersatztermin entscheidet der Veranstalter nach den dann verbleibenden Mitteln.
§ 14 Ausschluss von der Teilnahme
Bei Verstoß gegen diese Mitmachbestimmungen – insbesondere bei Verkauf nicht erlaubter Ware, gewerblichem Verkauf oder Gefährdung anderer – kann der Veranstalter Teilnehmer:innen ohne Anspruch auf Rückerstattung der Gebühr von der Veranstaltung ausschließen.
§ 15 Schlussbestimmungen
Sollte eine Bestimmung dieser Mitmachbestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz des Veranstalters.
Stand: Mai 2027.
Hinweis: Diese Mitmachbestimmungen sind eine Vorlage in einfacher Sprache und ersetzen keine Rechtsberatung. Bitte vor dem Livegang vom Veranstalter prüfen lassen.